Ab 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton (gesetzlich: Widerrufsfunktion) für viele Online-Verträge Pflicht. Die Idee dahinter ist simpel: Widerrufen soll online genauso leicht sein wie Kaufen – ohne Umwege, ohne Suchspielchen.
Damit Sie rechtzeitig und sauber vorbereitet sind, haben wir bei MBAG die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst – ohne Panikmodus, aber mit klarem Fahrplan.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
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Stichtag: 19. Juni 2026.
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Betroffen: B2C-Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche (Website/Shop/App) – typischerweise Waren, Dienstleistungen, teils auch digitale Inhalte, wenn Widerrufsrecht besteht.
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Pflicht-Funktion: gut sichtbare Schaltfläche („Vertrag widerrufen“ o. ä.) + zweistufiger Prozess mit Bestätigung.
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Wichtig: muss ohne Login auffindbar sein (auch für Gastbesteller) und während der Widerrufsfrist durchgehend verfügbar.
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Risiko bei Fehlern: Bußgelder bis 50.000 € (kleinere Unternehmen) bzw. bis 4 % Jahresumsatz (größere) + Abmahnrisiko.
Was ist der Widerrufsbutton genau?
Der Widerrufsbutton ist eine zusätzliche digitale Möglichkeit, einen Vertrag zu widerrufen – neben den bisherigen Wegen (z. B. E-Mail/Brief). Entscheidend ist: Kund:innen sollen den „Ausgang“ aus dem Vertrag direkt online finden und nutzen können.
Wer muss den Widerrufsbutton anbieten – und wer nicht?
In der Praxis betroffen
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Online-Shops und Anbieter, die mit Verbraucher:innen (B2C) Verträge über Website/App schließen.
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Unternehmensgröße spielt keine Rolle – auch kleinere Betriebe sind grundsätzlich dabei.
Typische Ausnahmen
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Reine B2B-Verträge (ohne Verbraucherbezug).
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Fälle, in denen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (z. B. bestimmte maßgefertigte oder versiegelte Hygiene-Waren – je nach Einzelfall).
Was ist mit Amazon, eBay & Co.?
Wenn Sie über Marktplätze verkaufen, sind B2C-Verträge zwar ebenfalls betroffen – die technische Umsetzung liegt aber typischerweise beim Plattformbetreiber, weil Sie die Oberfläche nicht frei gestalten können. Trotzdem lohnt es sich, das Thema aktiv zu beobachten (Stichwort: Plattform-Rollouts & Einstellungen).
So muss der Ablauf funktionieren: das 2-Stufen-Prinzip
Damit der Widerruf rechtssicher ist, sieht die Regelung einen zweistufigen Prozess vor:
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Stufe 1: Schaltfläche/Link (z. B. „Vertrag widerrufen“) – gut lesbar, hervorgehoben, leicht auffindbar.
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Stufe 2: Bestätigungsseite – dort werden nur die nötigen Angaben zur Zuordnung erfasst/bestätigt (z. B. Name, Vertrags-/Bestellzuordnung, Kontaktweg für die Bestätigung). Danach folgt ein zweiter Button wie „Widerruf bestätigen“.
Nach dem Absenden muss Ihr System unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (typisch: E-Mail) senden – inklusive Inhalt sowie Datum/Uhrzeit des Eingangs.
Platzierung & Accessibility: bitte nicht im „Footer-Friedhof“ verstecken
Der Button muss ständig verfügbar, gut sichtbar und ohne Login erreichbar sein – auch für Gastbesteller.
Außerdem sind Anforderungen an die Barrierefreiheit mitzudenken (z. B. Kontrast/Lesbarkeit), weil die Funktion für alle Nutzergruppen zugänglich sein soll.
Welche Folgen drohen bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung?
Neben dem klassischen Ärger (Support-Aufwand, Rückfragen, Retouren-Chaos) kann es rechtlich unangenehm werden: Bußgelder bis 50.000 € bzw. bis 4 % des Jahresumsatzes (je nach Umsatzgröße) und zusätzlich Abmahnrisiken.
Checkliste: Was Sie bis Juni 2026 erledigen sollten
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Betroffenheit klären: B2C? Widerrufsrecht für Ihre Produkte/Leistungen? (bei Mischsortiment: meist trotzdem Button nötig)
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UX festlegen: Wo ist der Button „dauerhaft auffindbar“, ohne das Design zu sprengen? (Mobile zuerst)
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Technik umsetzen: zweistufiger Prozess + Bestätigungs-E-Mail + saubere Protokollierung.
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Rechtstexte/Datenschutz prüfen: Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise müssen die neue Funktion berücksichtigen.
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Tests fahren: Gastbestellung, Mobilgeräte, verschiedene Browser, Barrierefreiheit (Kontrast/Bedienbarkeit).
Wie MBAG unterstützt
Wir helfen Ihnen dabei, die Widerrufsfunktion technisch sauber, nutzerfreundlich und im Design stimmig umzusetzen – inklusive Testing, Tracking der Bestätigungen und einem pragmatischen Go-Live-Plan. Kurz: rechtlich „solide“ umsetzen, ohne Conversion unnötig zu beschädigen.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Shop-Konstellation (Produkte, Ausnahmen, Texte) empfehlen wir eine Prüfung durch spezialisierte Rechtsberatung.




