Widerrufsbutton 2026: Was Online-Shops jetzt wissen und bis zum Sommer umsetzen sollten

Widerrugsbutton Pflicht in 2026

Ab 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton (gesetzlich: Widerrufsfunktion) für viele Online-Verträge Pflicht. Die Idee dahinter ist simpel: Widerrufen soll online genauso leicht sein wie Kaufen – ohne Umwege, ohne Suchspielchen.

Damit Sie rechtzeitig und sauber vorbereitet sind, haben wir bei MBAG die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst – ohne Panikmodus, aber mit klarem Fahrplan.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Stichtag: 19. Juni 2026.

  • Betroffen: B2C-Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche (Website/Shop/App) – typischerweise Waren, Dienstleistungen, teils auch digitale Inhalte, wenn Widerrufsrecht besteht.

  • Pflicht-Funktion: gut sichtbare Schaltfläche („Vertrag widerrufen“ o. ä.) + zweistufiger Prozess mit Bestätigung.

  • Wichtig: muss ohne Login auffindbar sein (auch für Gastbesteller) und während der Widerrufsfrist durchgehend verfügbar.

  • Risiko bei Fehlern: Bußgelder bis 50.000 € (kleinere Unternehmen) bzw. bis 4 % Jahresumsatz (größere) + Abmahnrisiko.

Was ist der Widerrufsbutton genau?

Der Widerrufsbutton ist eine zusätzliche digitale Möglichkeit, einen Vertrag zu widerrufen – neben den bisherigen Wegen (z. B. E-Mail/Brief). Entscheidend ist: Kund:innen sollen den „Ausgang“ aus dem Vertrag direkt online finden und nutzen können.

Wer muss den Widerrufsbutton anbieten – und wer nicht?

In der Praxis betroffen

  • Online-Shops und Anbieter, die mit Verbraucher:innen (B2C) Verträge über Website/App schließen.

  • Unternehmensgröße spielt keine Rolle – auch kleinere Betriebe sind grundsätzlich dabei.

Typische Ausnahmen

  • Reine B2B-Verträge (ohne Verbraucherbezug).

  • Fälle, in denen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (z. B. bestimmte maßgefertigte oder versiegelte Hygiene-Waren – je nach Einzelfall).

 

Was ist mit Amazon, eBay & Co.?

Wenn Sie über Marktplätze verkaufen, sind B2C-Verträge zwar ebenfalls betroffen – die technische Umsetzung liegt aber typischerweise beim Plattformbetreiber, weil Sie die Oberfläche nicht frei gestalten können. Trotzdem lohnt es sich, das Thema aktiv zu beobachten (Stichwort: Plattform-Rollouts & Einstellungen).

So muss der Ablauf funktionieren: das 2-Stufen-Prinzip

Damit der Widerruf rechtssicher ist, sieht die Regelung einen zweistufigen Prozess vor:

  1. Stufe 1: Schaltfläche/Link (z. B. „Vertrag widerrufen“) – gut lesbar, hervorgehoben, leicht auffindbar.

  2. Stufe 2: Bestätigungsseite – dort werden nur die nötigen Angaben zur Zuordnung erfasst/bestätigt (z. B. Name, Vertrags-/Bestellzuordnung, Kontaktweg für die Bestätigung). Danach folgt ein zweiter Button wie „Widerruf bestätigen“.

Nach dem Absenden muss Ihr System unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (typisch: E-Mail) senden – inklusive Inhalt sowie Datum/Uhrzeit des Eingangs.

Platzierung & Accessibility: bitte nicht im „Footer-Friedhof“ verstecken

Der Button muss ständig verfügbar, gut sichtbar und ohne Login erreichbar sein – auch für Gastbesteller.
Außerdem sind Anforderungen an die Barrierefreiheit mitzudenken (z. B. Kontrast/Lesbarkeit), weil die Funktion für alle Nutzergruppen zugänglich sein soll.

Welche Folgen drohen bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung?

Neben dem klassischen Ärger (Support-Aufwand, Rückfragen, Retouren-Chaos) kann es rechtlich unangenehm werden: Bußgelder bis 50.000 € bzw. bis 4 % des Jahresumsatzes (je nach Umsatzgröße) und zusätzlich Abmahnrisiken.

Checkliste: Was Sie bis Juni 2026 erledigen sollten

  • Betroffenheit klären: B2C? Widerrufsrecht für Ihre Produkte/Leistungen? (bei Mischsortiment: meist trotzdem Button nötig)

  • UX festlegen: Wo ist der Button „dauerhaft auffindbar“, ohne das Design zu sprengen? (Mobile zuerst)

  • Technik umsetzen: zweistufiger Prozess + Bestätigungs-E-Mail + saubere Protokollierung.

  • Rechtstexte/Datenschutz prüfen: Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise müssen die neue Funktion berücksichtigen.

  • Tests fahren: Gastbestellung, Mobilgeräte, verschiedene Browser, Barrierefreiheit (Kontrast/Bedienbarkeit).

Wie MBAG unterstützt

Wir helfen Ihnen dabei, die Widerrufsfunktion technisch sauber, nutzerfreundlich und im Design stimmig umzusetzen – inklusive Testing, Tracking der Bestätigungen und einem pragmatischen Go-Live-Plan. Kurz: rechtlich „solide“ umsetzen, ohne Conversion unnötig zu beschädigen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Shop-Konstellation (Produkte, Ausnahmen, Texte) empfehlen wir eine Prüfung durch spezialisierte Rechtsberatung.

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