EU AI Act ab August 2026: Unternehmen müssen ihre KI-Inhalte kennzeichnen

EU AI Act Kennzeichnungspflicht von KI Inhalten: Die 3 Symbole
AI generierter InhaltTransparenzhinweis: KI-generiertes Beitragsbild

Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Vorgaben des europäischen AI Acts. Für Unternehmen wird damit vor allem eine Frage wichtig:

 

Wann müssen KI-generierte oder mit KI veränderte Inhalte sichtbar gekennzeichnet werden?

Wer künstliche Intelligenz für Bilder, Videos, Audiodateien, Texte oder Chatbots nutzt, sollte seine bisherigen Prozesse jetzt überprüfen. Denn in bestimmten Fällen müssen Nutzer klar erkennen können, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder wesentlich mit KI verändert wurde.

Eine pauschale Pflicht, jeden KI-unterstützten Inhalt zu kennzeichnen, gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist, wie die KI eingesetzt wurde, welchen Eindruck der Inhalt vermittelt und ob eine menschliche Prüfung stattgefunden hat.

 

Welche KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Besonders relevant sind sogenannte Deepfakes. Darunter fallen KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien, die reale Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse täuschend echt darstellen.

Eine Kennzeichnung kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn:

  • eine reale Person mithilfe von KI in einem Bild oder Video dargestellt oder verändert wird,
  • eine Stimme künstlich erzeugt oder die Stimme einer realen Person imitiert wird,
  • ein reales Foto so verändert wird, dass ein falscher Eindruck entsteht,
  • ein KI-generiertes Ereignis wie eine echte Aufnahme wirkt,
  • ein KI-generierter Text über ein Thema von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung veröffentlicht wird.

Auch bei Chatbots und anderen interaktiven KI-Systemen müssen Nutzer grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, sofern dies nicht bereits eindeutig erkennbar ist.

 

Muss jeder mit KI erstellte Text gekennzeichnet werden?

Nein.

Wird ein Text mithilfe von KI vorbereitet, anschließend aber von einem Menschen geprüft, überarbeitet und unter eigener redaktioneller Verantwortung veröffentlicht, entsteht daraus nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht.

 

Das betrifft beispielsweise:

  • KI-Unterstützung bei der Gliederung,
  • Formulierungsvorschläge,
  • Rechtschreibkorrekturen,
  • alternative Überschriften,
  • Zusammenfassungen eigener Inhalte,
  • redaktionell geprüfte Blog- oder Social-Media-Texte.

Anders kann es aussehen, wenn KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse automatisch und ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden.

 

Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?

Auch hier gilt: Nein, nicht automatisch.

Entscheidend ist vor allem, ob das Bild täuschend echt wirkt und reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse darstellt.

Eine offensichtlich künstliche Illustration oder eine klar erkennbare Fantasiegrafik fällt nicht automatisch unter die gesetzliche Offenlegungspflicht. Eine freiwillige Kennzeichnung kann trotzdem sinnvoll sein, um transparent gegenüber Kunden und Nutzern zu kommunizieren.

Technische Optimierungen wie Schärfen, Rauschreduzierung oder kleinere Farbkorrekturen stellen in der Regel keine relevante inhaltliche KI-Manipulation dar.

 

Die drei EU-Symbole für KI-Inhalte

Die Europäische Kommission hat drei Arten von Symbolen entwickelt, mit denen KI-generierte Inhalte einheitlich gekennzeichnet werden können:

 

KI generierter Inhalt1. Allgemeines KI-Symbol

Das grundlegende Symbol zeigt an, dass KI an der Erstellung oder Veränderung eines Inhalts beteiligt war. Es kann auch gemeinsam mit einem zusätzlichen Hinweis wie „Mit KI erstellt“ oder „Stimme mit KI generiert“ eingesetzt werden.

 

AI generierter Inhalt2. Symbol für vollständig KI-generierte Inhalte

Dieses Symbol ist für Inhalte vorgesehen, die vollständig durch künstliche Intelligenz erzeugt wurden und keine wesentlichen menschlich erstellten Bestandteile enthalten.

Dazu können beispielsweise vollständig KI-generierte Bilder, Musikstücke, Videos oder ungeprüfte Nachrichtenzusammenfassungen gehören.

 

Ki modifizierter Inhalt3. Symbol für teilweise mit KI veränderte Inhalte

Dieses Symbol kennzeichnet ursprünglich von Menschen erstellte Inhalte, die anschließend wesentlich durch KI verändert wurden.

Ein Beispiel wäre ein echtes Foto, bei dem Personen ausgetauscht, neue Gegenstände eingefügt oder Räume künstlich eingerichtet wurden.

 

Die EU-Symbole stehen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung. Ihre Nutzung ist aktuell freiwillig. Die gesetzlich erforderliche Transparenzpflicht bleibt jedoch bestehen. Das bedeutet: Das bloße Einfügen eines Symbols garantiert noch keine vollständige Rechtskonformität.

 

Wo muss der Hinweis platziert werden?

Eine erforderliche Kennzeichnung muss klar, verständlich und für Nutzer direkt erkennbar sein.

Der Hinweis sollte:

  • direkt am betroffenen Bild, Video, Text oder Audio stehen,
  • bereits beim ersten Kontakt mit dem Inhalt sichtbar sein,
  • nicht ausschließlich im Impressum oder in der Datenschutzerklärung versteckt werden,
  • auch beim Teilen oder Herunterladen möglichst erhalten bleiben,
  • in verständlicher Sprache formuliert sein.

Ein Hinweis nur im Alt-Text eines Bildes reicht für eine sichtbare Kennzeichnung nicht aus.

 

Welche Formulierungen können verwendet werden?

Abhängig von der tatsächlichen Verwendung eignen sich zum Beispiel folgende Hinweise:

Vollständig KI-generiertes Bild:
„Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.“

Mit KI verändertes Bild:
„Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz wesentlich verändert.“

KI-generiertes Video:
„Dieses Video enthält KI-generierte Bild- oder Videosequenzen.“

Künstlich erzeugte Stimme:
„Die in diesem Beitrag verwendete Stimme wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.“

Die Formulierung sollte immer möglichst genau beschreiben, wie die KI eingesetzt wurde.

 

Diese Fragen sollten Unternehmen jetzt prüfen

Bevor Sie einen KI-unterstützten Inhalt veröffentlichen, sollten Sie folgende Fragen beantworten:

  1. Handelt es sich um ein Bild, Video, eine Audiodatei oder einen Text?
  2. Wirkt der Inhalt wie eine authentische Darstellung der Realität?
  3. Werden reale Personen, Orte, Objekte, Einrichtungen oder Ereignisse dargestellt?
  4. Wird die Stimme oder das Aussehen einer realen Person imitiert?
  5. Wurde ein bestehender Inhalt durch KI wesentlich verändert?
  6. Informiert ein KI-generierter Text über ein Thema von öffentlichem Interesse?
  7. Wurde der Text vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft?
  8. Übernimmt eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung?
  9. Ist für Nutzer erkennbar, dass sie mit einem Chatbot oder KI-System kommunizieren?
  10. Ist ein notwendiger Hinweis direkt am betroffenen Inhalt sichtbar?
  11. Drohen bei Verstößen Bußgelder?

Verstöße gegen die Vorgaben des AI Acts können sanktioniert werden. Ob tatsächlich ein Bußgeld verhängt wird und wie hoch dieses ausfällt, hängt vom konkreten Verstoß, der Verantwortung des Unternehmens und den Umständen des Einzelfalls ab.

Unternehmen sollten deshalb keine pauschalen Kennzeichnungen einsetzen, sondern nachvollziehbare interne Regeln schaffen und dokumentieren, wie KI-Inhalte erstellt, geprüft und veröffentlicht werden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Prüfen Sie frühzeitig, wo künstliche Intelligenz in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird:

  • auf Ihrer Website,
  • in Social-Media-Beiträgen,
  • in Werbeanzeigen,
  • bei Bildern und Videos,
  • bei Sprachaufnahmen,
  • in automatisierten Textprozessen,
  • in Chatbots und Kundenservicesystemen.

Legen Sie anschließend fest, welche Inhalte geprüft werden, wer die redaktionelle Verantwortung übernimmt und wie erforderliche Hinweise technisch und gestalterisch eingebunden werden.

 

Sie sind unsicher, welche Inhalte Sie kennzeichnen müssen?

Die MBAG unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Website, Ihrer Social-Media-Inhalte und Ihrer digitalen Marketingmaßnahmen.

Gemeinsam analysieren wir, wo KI eingesetzt wird, welche Kennzeichnungen erforderlich oder sinnvoll sind und wie sich die Hinweise verständlich und technisch sauber auf Ihrer Website umsetzen lassen.

Sprechen Sie uns gerne an. So schaffen Sie klare Prozesse, bevor die neuen Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 gelten.

 

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

 

KI generierter Inhalt
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz strukturiert und formuliert. Wir haben den Inhalt anschließend fachlich geprüft, überarbeitet und tragen die redaktionelle Verantwortung.
 

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